Testament und Erbe
Die Erbfolge ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Wenn Sie Ihren Nachlass nicht an Ihre gesetzlichen Erben vererben möchten, ist ein Testament notwendig.
Wenn Sie im Testament bedacht wurden, werden Sie vom Nachlassgericht automatisch zur Testamentseröffnung eingeladen.
Der letzte Wille hilft den Hinterbliebenen, wichtige Fragen in Bezug auf den Nachlass zu klären. Daher ist es ratsam, rechtzeitig ein Testament zu verfassen.
Gerade, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den potentiellen Erben kommt, wird die Testierfähigkeit manchmal angezweifelt.
Erben und Erblasser wissen oft gar nicht, was alles zum Erbe gehört. Das auch Schulden oder der Mietvertrag teil der Erbmasse sind, ist selten bekannt.